Teilstationäre Pflege

Die teilstationäre Pflege kommt hauptsächlich dann in Betracht, wenn der Pflegebedürftige grundsätzlich zu Hause versorgt werden kann, jedoch bei Abwesenheit der Pflegeperson aufgrund von körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen außerstande ist, alleine in der Häuslichkeit zu verbleiben.